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Landeplatz Lärmschutzverordnung

Wir werden in Speyer die Einhaltung der Landeplatz- Lärmschutz- Verordnung konsequent überwachen.

Dies betrifft in erster Linie die Wochenenden und Feiertage. Nach der Verordnung dürfen an diesen Tagen ab 13:00 Uhr Ortszeit nur Überlandflüge mit mindestens 60 Minuten durchgeführt werden (bei Flugzeugen bis 9000kg) oder die propellergetriebenen Flugzeuge müssen gemäß §4 über ein erhöhtes Lärmzeugnis verfügen.

Nach der Benutzungsordnung (Wochenende/ Feiertag) gilt die 60- Minuten- Regelung für alle Flugzeuge -auch mit erhöhtem LZ - zwischen 13:00 und 15:00 Uhr Ortszeit .

 

Hier können Sie sich die Verordnung ansehen / herunterladen (.pdf)
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