Wir werden in Speyer die Einhaltung der Landeplatz- Lärmschutz- Verordnung konsequent überwachen.
Dies betrifft in erster Linie die Wochenenden und Feiertage. Nach der Verordnung dürfen an diesen Tagen ab 13:00 Uhr Ortszeit nur Überlandflüge mit mindestens 60 Minuten durchgeführt werden (bei Flugzeugen bis 9000kg) oder die propellergetriebenen Flugzeuge müssen gemäß §4 über ein erhöhtes Lärmzeugnis verfügen.
Nach der Benutzungsordnung (Wochenende/ Feiertag) gilt die 60- Minuten- Regelung für alle Flugzeuge -auch mit erhöhtem LZ - zwischen 13:00 und 15:00 Uhr Ortszeit .